Arbeiten am Wasserleitungsnetz (außerhalb dem öffentlichem Straßengrund) dürfen nur von Unternehmen, die in ein Installateurverzeichnis nach § 12 AVBWasserV eingetragen sind, ausgeführt werden. Das Installateurverzeichnis des Zweckverbandes zur Wasserversorgung „Rauher-Berg-Gruppe“ kann beim Zweckverband zur Wasserversorgung „Rauher-Berg-Gruppe“ eingesehen oder dort angefordert werden. Die ausführenden Unternehmen müssen einen Eintrag in ein Installateurverzeichnis wie oben genannt nachweisen können.
Der Nachweis, sowie ein Eintrag bei der Handwerkskammer ist beim Zweckverband zur Wasserversorgung „Rauher-Berg-Gruppe“ vorzulegen! Spätestens mit Beauftragung zur Inbetriebnahme der Anlage. Ansonsten wird die Wasserversorgung eingestellt.
Die Trinkwasseranlage wird unter Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen, der anerkannten Regeln der Technik (DIN 1988-TRWI, DVGW Regelwerk), der (AVBWasserV) und den technischen Anschlussbedingungen der jeweiligen Satzungen errichtet. Der Übergabepunkt sollte hierbei nach Möglichkeit im 1. Raum sein.
Zur Einrichtung des Bauwassers wird eine ¾ Zoll Entnahmearmatur mit integrierten Systemtrenner (Typ BA) vom Wasserwerk geliefert und auch montiert. Das Bauwasser ist mit der Flüssigkeitskategorie 4 abgesichert. Der Bauwasseranschluss ist ab erfolgter Montage grundsätzlich für den Zeitraum von einem Jahr zulässig. Die Entnahmearmatur kann anschließend weiterhin genutzt werden, der Grundstückseigentümer verpflichtet sich in diesem Fall konkret dann selbständig eine Überprüfung im Jahresrhythmus vornehmen zu lassen. Das endgültige Verlegen des Hausanschlusses ist vor Ort mit dem Wasserwerk abzusprechen und wird auch nur vom diesem erledigt.
Die an den Zweckverband zur Wasserversorgung „Rauher-Berg-Gruppe“ zu erstattenden Material- und Arbeitskosten für die Entnahmearmatur des Bauwassers belaufen sich nach aktuellem Stand derzeit auf 276,26 € netto zzgl. 7,00% USt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Material- und Arbeitskosten für die zukünftige Herstellung des Grundstücksanschlusses hierbei explizit nicht enthalten sind und zusätzlich anfallen. Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.
Der vom Wasserwerk montierte Plassonwinkel (Kunststoff) ist nur für das Bauwasser bestimmt und darf für den Anschluss im Haus nicht mehr verwendet werden. Es ist ein Rotguss- oder Messingklemmfitting mit Stützhülse zu verwenden.
Der DIN Zählerbügel wird vom Vertragsinstallateur geliefert, montiert und auch mit der Hausanschlussleitung verbunden. Dies ist besonders bei Fertighäusern zu beachten. Das Schließen und Öffnen des Schiebers auf der Straße zum Anschluss darf nur nach telefonischer Absprache vom Wasserwerk vorgenommen werden.
Laut DIN 2000 und DIN 50930 Teil 6 dürfen Rohre aus feuerverzinktem Stahl als Werkstoff in der Hausinstallation nicht mehr verwendet werden. Aufgrund des pH-Wertes wird darauf hingewiesen, dass auf eine Installation aus Kupfermaterial verzichtet werden soll, insbesondere bei Enthärtungsanalgen. Aktuelle Ergebnisse der Wasseranalysen finden Sie auf unserer Homepage.