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Abkochgebot für die Gemeinden Kötz und Bibertal aufgehoben

Trinkwasser muss nicht weiter abgekocht werden

Das Gesundheitsamt des Landkreises Günzburg hat das zum 3.7.2026 erlassene Abkochgebot für die Gemeinden Kötz und Bibertal mit sofortiger Wirkung aufgehoben. In den vergangenen Tagen wurden bei mehreren Beprobungen keine weiteren Belastungen festgestellt, sodass das Wasser ab sofort regulär genutzt werden kann.

Bitte geben Sie die Information in Ihrem persönlichen Umfeld und in der Nachbarschaft weiter.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

Stand: 16.07.2026, 11:00 Uhr